Mit dem Schuljahr 2018/19 gilt eine Neuregelung im Schulpflichts- und Schulunterrichtsgesetz. Eine Zusammenfassung der Neuregelung befindet sich am Merkblatt bzw. im untenstehenden Elternbrief:
Mit dem Schuljahr 2018/19 gilt eine Neuregelung im Schulpflichts- und Schulunterrichtsgesetz. Eine Zusammenfassung der Neuregelung befindet sich am Merkblatt bzw. im untenstehenden Elternbrief: