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Präambel

Miteinander lernen, erkunden, leben!

Weil wir wissen, dass wir das Miteinander brauchen, wenn wir über Jahre in unserer Schule zusammen sind, weil wir uns dessen bewusst sind, dass Lernen nur in einer positiven, von allen geschätzten Atmosphäre gelingen kann, weil wir uns wünschen, Neues erkunden und entdecken zu können, weil unsere Schule unser Leben und weil wir unsere Welt heute und in der Zukunft entscheidend prägen, haben wir alle zusammen, Schülerinnen und Schüler, Lehrerinnen und Lehrer, Eltern und Erziehungsberechtigte, diese Leitlinien der Schulpartnerschaft für das Wiedner Gymnasium / Sir Karl Popper Schule in Wien 4 beschlossen.

Sie sollen uns Leitfaden sein und die Richtung in unserem Umgang miteinander weisen, das Lernen und Lehren leichter machen und unser Leben und Arbeiten in der Schule verbessern helfen.

Artikel 1: Allgemeine Grundsätze

  • Wir sind alle gleich viel wert.
  • Wir wahren die Würde jedes Einzelnen.
  • Gewalt ist in unserer Schule grundsätzlich verboten.
  • Dies gilt nicht nur für jede Art körperlicher Gewalt gegen Personen oder Gegenstände, sondern auch für mentale und psychische Gewalt, aber auch für Gewalt in unserer Sprache. Wer etwas erreichen und aufbauen, Neues gewinnen und erlernen will, kann und darf nicht auf Mittel der Zerstörung und der Gewalt zurückgreifen.
  • Wir fühlen uns in unserem Umgang miteinander und unserem Handeln in der Schule zu folgenden Grundsätzen verpflichtet:
  • Menschlichkeit, Toleranz und gegenseitigem Respekt
  • Freundlichkeit und Verständnis
  • Höflichkeit und Fairness
  • Hilfsbereitschaft und Rücksichtnahme
  • Engagement, Einsatzfreude und Leistungsbereitschaft
  • Lerneifer und Lehrfreude
  • Konflikte versuchen wir nach allgemein anerkannten Regeln offen und fair auszutragen.
  • Im Mittelpunkt unserer gemeinsamen Arbeit steht der Unterricht.
  • Unser Umgang miteinander soll von Freundlichkeit, Höflichkeit und gegenseitigem Respekt geprägt sein.

In den folgenden Artikeln werden die Grundsätze präzisiert.

Artikel 2: Unterricht

Unterricht ist ein von Schülerinnen und Schülern, Lehrerinnen und Lehrern gemeinsam gestalteter Prozess.

  • Der Unterricht soll als konstruktive Zusammenarbeit und soziale Interaktion ge­sehen werden.
  • Wir beachten die für produktiven Unterricht nötigen Rahmenbedingungen, indem wir pünkt­lich erscheinen, einander zuhören und ausreden lassen.
  • Wichtige Aspekte im Unterricht sind:
    • die Schülerinnen und Schüler zu selbstverantwortlichem Denken und Handeln heran­zu­führen
    • Wissen zu vermitteln
    • die Schülerinnen und Schüler in ihrer Fähigkeit zu konstruktiver, kritischer Auseinandersetzung zu fördern
  • Die Nutzung moderner Medien ist Bestandteil des Unterrichts, der kritische Umgang damit wird gefördert.

Wir Schülerinnen und Schüler leisten unseren Beitrag zu einem interessanten und anspruchsvollen Unterricht in allen Fächern:

  • Wir verstehen Unterricht als Angebot und Chance und tragen durch aktive Mit­ar­beit zu seiner Qualität bei.
  • Es ist uns bewusst, dass Lehrerinnen und Lehrer eine lenkende und führende Aufgabe haben müssen.
  • Es ist Verantwortung und Recht der Schülerinnen und Schüler, Fragen zu stellen sowie um zu­sätzliche Er­klä­rungen im Unterricht zu bitten und gegebenenfalls eine nochmali­ge, vertiefte Bearbeitung eines Sachverhalts anzuregen.

Wir Lehrerinnen und Lehrer sehen als unsere zentrale Aufgabe guten Unterricht:

  • Wir bemühen uns, die Qualität unseres Unterrichts durch geeignete, möglichst abwechslungs­reiche Methodenwahl, Aktualität und einen angemessenen Anspruch zu sichern. Auch Fächer ­verbindender und fächerübergreifender Unterricht soll dabei entsprechend Platz finden.
  • Die Gestaltung des Unterrichts erfolgt durch Miteinbeziehung der Schülerinnen und Schüler und die Rück­sichtnahme auf ihre Vorschläge und Ideen.
  • Regelmäßige Weiterbildung ist in diesem Zusammenhang selbstverständlich.

Leistungsbeurteilungen und Rückmeldungen sind ein wichtiger Bestandteil des Unterrichts:

  • Die Leistungsbeurteilung erfolgt transparent und sachlich begründet.
  • Die Schülerinnen und Schüler haben das Recht, über ihren Notenstand Auskunft zu erhalten.
  • Über die Notengebung hinaus sollen die Lehrerinnen und Lehrer ihren Schülerinnen und Schülern auch weiter­gehendes Feedback zukommen lassen.
  • Um die Qualität und das Ergebnis ihres Unterrichts besser einschätzen zu können, legen Lehrerinnen und Lehrer Wert auf Rückmeldungen seitens der Schülerinnen und Schüler in Form eines regelmäßigen Feed­backs.

Schulveranstaltungen sind eine wichtige Ergänzung, Vertiefung und Bereicherung des Unterrichts in allen Fächern:

  • Grundsätzlich sollten Schulveranstaltungen regelmäßig durchgeführt werden. Dabei sind auch Initiative und Mitarbeit von Schülerinnen und Schülern ausdrücklich er­wünscht.
  • Die Teilnahme von Schülerinnen und Schülern an einer Schulveranstaltung darf nicht aus finanziellen Grün­den scheitern. Sowohl der Elternverein als auch die Schule bemühen sich, ein solches Problem, wenn es auftritt, zu lösen.
  • Die Schülerinnen und Schüler erkennen die Leitungs- und Weisungsfunktion der die Schulver­anstaltung durchführenden Lehrkräfte ausdrücklich an.

Artikel 3: Schülerinnen und Schüler

Wir sind als Schülerinnen und Schüler solidarisch mit unseren Mitschülerinnen und Mitschülern.

  • Unsere Solidarität beginnt bei der gegenseitigen Unterstützung in schulischen, aber auch per­sön­lichen Belangen und bei der Hilfe für „Neue“ oder Schwächere.
  • Sie drückt sich aber auch in der demokratischen Wahl eines geeigneten Klassen­spre­chers / einer geeigneten Klassensprecherin aus.
  • Jeder von uns sieht von persönlichen Angriffen und Beleidigungen ab und unter­lässt Mobbing und andere Formen der Ausgrenzung.
  • Konflikte werden gewaltfrei, offen und fair ausgetragen. Wenn nötig, sollte ein Mediations­prozess eingeleitet werden.
  • Der verantwortungsvolle Umgang mit modernen Medien ist uns ein Anliegen.
  • Wir wollen neue Medien primär für unsere Bildung nutzen.

Die Schülerinnen und Schüler haben durch die demokratisch gewählten Schulsprecherinnen und Schulsprecher und Mitglieder des Schulgemein­schafts­ausschusses gewählte ständige Vertreter.

  • Die gewählten Schülervertreter sind grundsätzlich Ansprechpartner für alle Fragen, die die Schülerinnen und Schüler betreffen.
  • Die Schülervertreter können bei Bedarf eine Schülervollver­sammlung einberufen, die auch in Form von Teilversammlungen durchgeführt werden kann. Diese Schüler­vollver­sam­mlung ist nicht öffentlich. Einmal pro Unterrichts­jahr werden die Schülerinnen und Schüler für eine solche Versammlung vom Unterricht frei­ge­stellt.

Artikel 4: Lehrerinnen und Lehrer

Menschlichkeit und Fairness bestimmen unseren Umgang mit den Schülerinnen und Schülern.

  • Wir sind uns dessen bewusst, dass unser Verhalten und unser Auftreten eine Vorbildfunktion für unsere Schülerinnen und Schüler haben.
  • Deshalb ist ein respektvolles und förderndes Miteinander die Grundlage unserer Arbeit.
  • Es widerspricht unserer Überzeugung, Schülerinnen und Schüler abzuwerten oder Klassen bzw. Kurse pauschal zu diffamieren.
  • Schulische Maßnahmen und Sanktionen sind immer auf ihre Verhältnismäßigkeit und Wirkung hin zu überprüfen.
  • Auf Bitten der Schülerinnen und Schüler bemühen wir uns, diesen auch als Ansprech­partner und Ratgeber in außer­schulischen Fragen zur Seite zu stehen.

Die kollegiale Zusammenarbeit ist eine wichtige Grundlage für unsere schulische Arbeit.

  • Dies betrifft sowohl fachliche und fächerübergreifende wie auch pädagogische Zusammen­arbeit.
  • Wo es sinnvoll und effizient ist, werden wir uns um die Arbeit im Team bemühen. Wir er­kennen aber auch an, dass jeder von uns eigene, individuelle Wege im be­ruf­lichen Alltag beschreitet, denn Toleranz und Offenheit gegenüber der Arbeit und den Aktivitäten anderer sind eine wesentliche Voraussetzung für ein gutes Klima.
  • Wir vermeiden persönliche Angriffe und menschliche Herabwürdigung innerhalb des Kolle­giums. Konflikte und inhaltliche Auseinandersetzungen tragen wir kon­struk­tiv und sachlich aus.

Das Verhältnis zwischen Schulleitung, Kollegium und Eltern muss vom über­geordne­ten Interesse am gemeinsamen Bildungs- und Erziehungsauf­trag geprägt sein.

  • Die Zusammenarbeit von Kollegium und Schulleitung muss von grundsätzlicher Loyalität ge­tragen sein, die aber auch konstruktive Kritik und die Darstellung unterschiedlicher Positio­nen einschließt.
  • Die gerechte Würdigung der einzelnen Mitarbeiter und deren Arbeit ist eine besondere Auf­gabe der Schulleitung.
  • Die Klassenvorstände und gegebenenfalls auch die Fachlehrer informieren die Eltern/Erzie­hungs­­berechtigten bzw. deren Vertreter über besondere Entwick­lungen oder Vorkommnisse in den Klassen.
  • Die Schulleitung sorgt für eine Wahl der Klassenelternvertreter. An den Klasseneltern-Ver­samm­lun­gen sollen die Klassenvorstände und – auf Wunsch der Eltern/ Erziehungsberechtig­ten – auch bestimmte Fachlehrer teilnehmen.
  • Zum Bildungs- und Erziehungsauftrag gehört auch die permanente Reflexion des Medieneinsatzes.

Artikel 5: Eltern und Erziehungsberechtigte

Eltern und Erziehungsberechtigte sind die wichtigsten Partner unserer Schule in ihrem Bildungs- und Erziehungsauftrag.

  • Die vertrauensvolle Zusammenarbeit mit Eltern und Erziehungsberechtigten ist der Schullei­tung und dem Kollegium ein grundlegendes Anliegen.
  • Die Schule ist sich in ihrer Bildungs- und Erziehungsarbeit dessen bewusst, dass sie vor allem im Auftrage der Eltern und Erziehungsberechtigten handelt. Umge­kehrt ist es die Pflicht von Eltern und Erziehungsberechtigten, in der Erziehung ihre zen­tra­le Funktion verantwortungs­bewusst wahrzunehmen und so die Schule zu unter­stützen.
  • Die Anliegen, Wünsche, Sorgen und konstruktive Kritik der Eltern und Erzie­hungs­be­rech­tig­ten werden von der Schulleitung und dem Kollegium ernst genom­men. Lösungen von Proble­men werden gegebenenfalls gemeinsam erarbeitet.
  • Die Eltern unterstützen auch die Bildungsbemühungen seitens der Schule bei der Medienkompetenz.
  • Mitbestimmung der Eltern und Erziehungsberechtigten verlangt Interesse, Mit­ar­beit und Enga­ge­ment bei der Gestaltung des schulischen Lebens und in den ent­sprechenden Gremien.

Eltern und Erziehungsberechtigte haben das Recht auf Information und die Pflicht zur Information.

  • Eltern und Erziehungsberechtigte haben das selbstverständliche Recht auf Gespräche mit der Schulleitung und den Lehrerinnen und Lehrern. Dabei nehmen sie die Sprechstunden und Sprechtage wahr oder vereinbaren in Absprache mit den Betroffenen Termine.
  • Meinungsverschiedenheiten und Konflikte zwischen Verantwortlichen der Schule und Eltern/ Erziehungsberechtigten sollen offen, fair und in angemessener Form ausgetragen werden.
  • Die Klassenvorstände und gegebenenfalls auch die Fachlehrer informieren die Eltern und Er­zie­hungs­berechtigten über besondere Entwicklungen und Vorkomm­nisse in den Klassen.

Artikel 6: Gremien und Schlussbestimmungen

Unsere gemeinsame Verantwortung und dauerhafte Aufgabe ist es, dieser Schulverfas­sung Geltung zu verschaffen.

  • Jeder hat das Recht, Verstöße gegen diese Leitlinien vorzubringen, wobei das Prin­zip der Ver­hältnis­mäßigkeit immer gewahrt bleiben sollte.
  • Ansprechpartner für solche Beschwerden sind in erster Linie: die Mitglieder des Schulgemein­schafts­aus­schusses, die Klassenvorstände, die Klassenelternvertre­ter, die Personalvertreter und der Schulleiter.

Diese Leitlinien sind mit ihrer Inkraftsetzung für alle verbindlich.

  • Die Leitlinien können und sollen die rechtlichen Bestimmungen des Schullebens nicht er­setzen, sind aber Ausdruck und Bekenntnis unseres gemeinsamen Selbst­ver­ständnisses von einem guten Zusammenleben und einer guten Zusammenarbeit am Wiedner Gymnasium / Sir Karl Popper Schule.
  • Sie sind vor allem als Verpflichtung für unser eigenes Handeln zu sehen und nicht als Mittel gegen andere.

Artikel 7: Inkrafttreten und Abänderungen

Diese Leitlinien treten mit dem Tag in Kraft, an dem sie von jeweils einer Zweidrittel­mehrheit der Schülerinnen und Schüler, des Lehrerkollegiums, des Eltern­vereins und des Schulge­mein­schafts­ausschusses angenommen worden sind (18. Februar 2005).

Sie können nur mit Zustimmung aller genannten Gruppen mit jeweils Zwei­drittel­­mehr­heit geändert oder für ungültig erklärt werden.