Präambel
Die Schulgemeinschaft des Wiedner Gymnasiums / Sir Karl Popper Schule hat als Grundlage für das Verhalten »Leitlinien der Schulpartnerschaft« vereinbart. Dieser Leitfaden bildet die Basis für unseren Umgang miteinander und damit dieser Hausordnung, in der Details geregelt sind. Eines der obersten Prinzipien ist, dass wir einander in unserer Schule schätzen und achten. Der Leitfaden ist hier als eigenständiges Dokument verfügbar und auf der Homepage veröffentlicht.
Pünktlichkeit
Da uns Pünktlichkeit als Grundvoraussetzung jedes sinnvollen Arbeitens und darüber hinaus als Ausdruck gegenseitiger Wertschätzung gilt, ist bei wiederholtem Zuspätkommen zum Unterricht – davon sind alle Unterrichtsstunden betroffen – ein spezielles Training erforderlich. Nach der 3. Verfehlung dieser Art hat sich die Schülerin/der Schüler dreimal um 07:45 Uhr zu melden, die ersten beiden Male bei der Gangaufsicht, das letzte Mal in der Direktion.
Allgemeine Verhaltensrichtlinien zur Sicherheit in der Schule
- Die Fenster in den Unterrichtsräumen müssen während der Pausen aus Sicherheitsgründen geschlossen sein.
- Zu Beginn der Unterrichtsstunde haben sich alle Schülerinnen und Schüler in ihren Klassenräumen oder vor dem entsprechenden Unterrichtsraum der kommenden Unterrichtsstunde aufzuhalten.
- 5 Minuten nach Stundenbeginn ist das Nichterscheinen einer Lehrkraft vom Klassensprecher/von der Klassensprecherin oder einer Vertretung im Sekretariat bzw. der Administration zu melden.
- Das Betreten der Sonderunterrichtsräume und LABs ist nur in Begleitung einer Lehrperson oder besonderer Erlaubnis durch eine Lehrperson gestattet.
- Im Schulhaus ist sicherheitsgefährdendes Verhalten verboten. Als Kriterium gilt Verletzungsgefahr.
- Sicherheitsgefährdende Gegenstände dürfen nicht in die Schule mitgebracht werden. Allenfalls werden sie von einer Lehrperson abgenommen und müssen von den Eltern in der Direktion abgeholt werden.
- Scooter, Skateboards u. ä.:
- Scooter sind in den dafür vorgesehenen Abstellanlagen vor dem Haus zu verwahren. Werden sie ins Haus mitgebracht, sind sie VOR Betreten des Hauses zusammenzuklappen und dürfen allenfalls im Spind verwahrt werden.
- Skateboards und ähnliche Geräte dürfen im Haus nur getragen werden und sind im Spind zu verwahren.
- Scooter, Skateboards etc. dürfen in den Klassenräumen, Lern- und Aufenthaltsräumen nicht außerhalb von Spinden abgelegt werden.
- Keinesfalls dürfen Scooter, Skateboards etc. im Haus benützt werden.
- Bei Regelverstoß wird das Gerät abgenommen.
- Im gesamten Schulbereich und im Bereich des Haupteingangs besteht für alle Schülerinnen und Schüler Rauch- und Alkoholverbot.
Umgang mit Smartphone & Co. in der Schule
- Schülerinnen und Schüler der 1. Klassen dürfen KEIN Smartphone in die Schule mitbringen. Bei Missachtung wird es abgenommen und den Eltern am Ende des zusammenhängenden Unterrichtstags ausgehändigt.
- Handy, Computerspiele u.Ä. müssen während des Unterrichts ausgeschaltet bzw. stummgeschaltet und in der Schultasche bzw. im Spind verwahrt sein. Für abhanden gekommene Geräte kann die Schule keine Haftung übernehmen. Lehrkräfte können die Verwendung von Smartphones, Tablets u.ä. im Unterricht zu Lehr-/Lernzwecken gestatten. Gleiches gilt auch für die Tagesbetreuung.
- Schülerinnen und Schüler verwenden ihre Handys/Smartphones in Pausen nur dann, wenn es sinnvoll und notwendig ist, und die Pausenaufsicht achtet darauf. Wir wollen so die Leitlinien unserer Schule umsetzen und einen bewussten und achtsamen Umgang mit den eigenen Erholungsbedürfnissen in den Pausen fördern. Daher sollen die SchülerInnen der Pausenaufsicht auch erklären können, weshalb es notwendig ist, das Handy/Smartphone in der Pause zu benutzen.
- Schülerinnen und Schüler der Unterstufe dürfen ihre Laptops NUR in den Laptopwochen und im Unterrichtsfach Digitale Grundbildung, wenn es von der Lehrperson angekündigt ist, in die Schule mitbringen.
Sauberkeit und Zustand der Klassenräume
Bei Verlassen eines Unterrichtsraums ist darauf zu achten, dass dieser in ordentlichem Zustand zurückbleibt. Das Licht ist abzudrehen, Müll ist zu entsorgen – auch aus den Bankfächern. Nach Ende des Unterrichts sind die Fenster zu schließen und die Sessel auf die Tische zu stellen, um den Schulwarten die Reinigung der Klasse zu ermöglichen. Die Schule übernimmt keine Haftung für abhanden gekommene Gegenstände. Wertvolle Gegenstände sind daher im Spind zu versperren oder nicht in die Schule mitzunehmen.
Krankmeldungen
Die Krankmeldung an die Schule muss unverzüglich per Mail an den Klassenvorstand erfolgen. Spätestens am 4. Tag hat die Krankmeldung zusätzlich mit Unterschrift der Erziehungsberechtigten bzw. ärztlicher Bestätigung schriftlich (auch per Fax: 505 33 43/14, als Scan oder persönlich übermittelt, nicht jedoch telefonisch) erfolgen.
Langt binnen einer Woche keine unterschriebene Krankmeldung ein, werden die Erziehungsberechtigten von der Schule aufgefordert, binnen einer weiteren Woche den Grund der Abwesenheit bekannt zu geben (SchUG§45, Abs.5). Wird dieser Aufforderung nicht Folge geleistet, gilt der Schüler/die Schülerin als vom Schulbesuch abgemeldet (SchUG §33, Abs. 2). Bei schulpflichtigen Schüler/innen ist §9 SchPfG anzuwenden und die Direktion ist verpflichtet, gem. SchPfG §24 Abs. 4 Anzeige zu erstatten, wenn gegen §9 verstoßen wird.
Entschuldigung für die Teilnahme am Bewegungs- und Sportunterricht:
Bei Verhinderung an der Teilnahme an motorischen Anteilen des Unterrichts aus Bewegung und Sport ist der Unterricht dennoch zu besuchen, da die Lehrpläne auch kognitive und personale Kompetenzen beinhalten. Die Lehrpersonen haben den betroffenen Schüler/innen zumutbare Aufträge zu erteilen (dies gilt auch für Rand- und Nachmittagsstunden).
Bei längerer Verhinderung (mehrere Wochen) am Sportunterricht aus gesundheitlichen Gründen erfolgt allenfalls eine Befreiung auf Ansuchen an die Direktion und Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses (der Schulärztin), das einem Gutachten zu entsprechen und daher das maßgebliche Krankheitsbild und die sich daraus ergebenden medizinischen Schlussfolgerungen zu enthalten hat. Die Befreiung kann mit oder ohne Auflage von Prüfungen ausgesprochen werden. Der Antrag hat zeitgerecht zu erfolgen. Eine rückwirkende Befreiung kann nicht ausgesprochen werden. Eine Verhinderung ist nämlich unverzüglich der Schule mitzuteilen.
Die Kontaktaufnahme mit der Schulärztin soll ehestmöglich nach Eintreten der Verhinderung erfolgen.
Erkrankung oder Verletzung des Kindes in der Schule
In Notfällen wird die Rettung/ärztliche Hilfe gerufen. In allen anderen Fällen werden Sie gebeten Ihr Kind abzuholen. Damit die telefonische Kontaktaufnahme möglichst rasch erfolgen kann, geben Sie bitte unter der Notfalltelefonnummer mindestens eine weitere Telefonnummer an. Ihr Kind wartet beim Schulsekretariat auf Sie. Bitte nennen Sie auch andere abholberechtigte Personen, wenn Sie nicht selbst kommen können.
Beurlaubungen
Eine Beurlaubung vom Unterricht kann gem. SchUG nur in besonders wichtigen Fällen erfolgen. Die Verlängerung von Wochenenden oder Ferialzeiten kann nicht genehmigt werden.
Ein entsprechendes von einem/einer Erziehungsberechtigten unterschriebenes Ansuchen (Eigenberechtigung gilt nicht) ist grundsätzlich so früh wie möglich (jedenfalls vor der Buchung einer Reise), spätestens aber bei Antrag für einen Tag (außer Samstag oder Rand- und Zwickeltage) zwei Tage davor, für einen längeren Zeitraum oder Samstag, Rand- und Zwickeltage eine Woche vorher einzureichen:
- Für einen Tag (außer Samstag) beim Klassenvorstand
- Für mehr als einen Tag oder für einen „Rand-oder Zwickeltag“ sowie Samstag beim Direktor mit Terminvereinbarung für ein persönliches Gespräch
- Für mehr als eine Woche ist für schulpflichtige Kinder die Bewilligung des Stadtschulrates nötig. Ansuchen sind deshalb spätestens drei Wochen vorher in der Direktion abzugeben.
Entschuldigungen
Entschuldigungen müssen vom/von der Erziehungsberechtigten eigenhändig unterschrieben sein (E-Mail-Meldung allein ist nicht ausreichend) und müssen am 1. Tag des Wiedererscheinens in der Schule dem Klassenvorstand gegeben werden. Ab einer Verspätung von einer Woche gelten die Fehlstunden als unentschuldigt und wirken sich auf die Verhaltensnote aus.
Adressänderungen
Jede Änderung der Stammdaten (Name, Adresse, Telefonnummern, Notfallnummern, Obsorgeveränderungen, etc.) muss unverzüglich dem Klassenvorstand schriftlich gemeldet werden.
Aufenthalt im Schulhaus – Verlassen des Schulhauses
Die Beaufsichtigung der Schüler/innen beginnt 15 Minuten vor Unterrichtsbeginn, d. h. dass die Schüler/innen aller Klassen das Haus vor 7:45 Uhr nicht betreten dürfen. Der Aufenthalt in der Aula und im Bereich der Tische vor dem Buffet und der Tischtennistische im Erdgeschoß ist ausnahmsweise auch vor 7:45 Uhr gestattet.
Bis zum jeweiligen planmäßigen Unterrichtsschluss am Vormittag darf das Schulgelände von Unterstufenschüler/innen nicht verlassen werden. Schülerinnen und Schüler der Oberstufe über 16 Jahren, die ihr Alter durch das Zeigen ihres Schülerausweises belegen, dürfen das Schulhaus in der 10- und 12-Uhr-Pause und stundenplanmäßigen Freistunden verlassen. Diese Regelung gilt nur unter den Bedingungen, dass nicht unmittelbar vor der Schule geraucht wird, vor der Schule Ordnung gehalten wird und die Schülerinnen und Schüler nach der Pause pünktlich in den Unterricht zurückkehren. Außerdem wird darauf hingewiesen, dass Jugendliche unter 18 Jahren gem. Jugendschutzgesetzänderung mit Geltung ab 01.01.2019 nicht rauchen dürfen!
Vor Ende des Unterrichts ist eine Entlassung nur gegen Vorlage einer schriftlichen Entschuldigung im Sekretariat möglich. Bei plötzlichen Erkrankungen wird vom Sekretariat aus telefonisch Kontakt aufgenommen und die weitere Vorgangsweise mit den Erziehungsberechtigten besprochen (wichtig: Notfallnummern bekannt geben). Im Krankheitsfall darf aus Sicherheitsgründen kein/e Schüler/in unbegleitet nach Hause gehen.
Zwischen dem Vormittags- und Nachmittagsunterricht dürfen sich Schüler/innen der Unterstufe im Schulhaus nur dann aufhalten, wenn sie zur TAB oder MIA angemeldet sind.
Schüler/innen der Oberstufe dürfen sich gem. §2 Schulordnung in stundenplanmäßigen Freistunden am Vormittag oder Nachmittag sowie zwischen dem Vormittags- und Nachmittagsunterricht in den vorgesehenen Aufenthaltsräumen der Schüler/innen im 2. und 3. Stock sowie im Bereich des Speisesaals im EG aufhalten. Die Beaufsichtigung der Schüler/innen in diesen Zeiträumen entfällt aufgrund der anzunehmenden körperlichen und geistigen Reife der Schüler/innen dieser Schulstufen. Schüler/innen, die sich der Hausordnung, der Schulordnung oder den Leitlinien der Schulpartnerschaft des Wiedner Gymnasiums nicht fügen, wird der Aufenthalt im Schulhaus für die angegebenen Zeiträume nicht gestattet. Sie können bei derartigen Verstößen sofort aus dem Schulhaus verwiesen werden.
Nach Ende des stundenplanmäßigen Unterrichts des Tages haben ALLE Schüler/innen das Schulhaus unverzüglich zu verlassen, da keine Beaufsichtigung gegeben ist.
Nachmittagsbetreuung
Das Verlassen oder das Fernbleiben von der Nachmittagsbetreuung ist nur mit schriftlicher Entschuldigung erlaubt, die bis spätestens 11:00 Uhr des betreffenden Tages in der Nachmittagsbetreuung abzugeben ist.
Entfall von Unterrichtsstunden
Im Falle eines vorhersehbaren Entfalls von „Randstunden“ dürfen die Schülerinnen und Schüler später zum Unterricht erscheinen bzw. früher das Haus verlassen. Voraussetzung für die Schülerinnen und Schüler der Unterstufe allerdings ist, dass die diesbezügliche Vorankündigung im Mitteilungsheft von einem/einer Erziehungsberechtigten unterschrieben ist. Ist dies nicht der Fall, verbringt Ihr Kind die Zeit in der Tagesbetreuung.
Stunden, die im Laufe des Vormittags entfallen, werden nach Möglichkeit durch eine Klassenlehrkraft suppliert, die ihr eigenes Fach unterrichtet, oder gegen Randstunden getauscht. Wenn beide Varianten nicht möglich sind, werden die Kinder von einem/einer Lehrer/in beaufsichtigt, während sie die Arbeitsaufträge der fehlenden Lehrkraft bearbeiten.
Filmen, Fotografieren, Tonaufnahmen
Das Filmen, Fotografieren und die Erstellung von Tonaufnahmen auf der gesamten Schulliegenschaft ist nur nach ausdrücklicher Genehmigung durch Lehrkräfte oder der Direktion erlaubt.
Internet-Policy
- Das Nutzen von – für die Schüler/innen – illegalen Inhalten ist in der Schule untersagt. Dazu zählen jugendgefährdende und (kinder)pornographische Inhalte sowie solche, die durch das Verbotsgesetz geregelt sind.
- Die Internetnutzung darf den Betrieb in der Schule nicht beeinträchtigen oder negativ beeinflussen und auch nicht dem Ansehen der Schule, einer Klasse oder einem Mitglied der Schulgemeinschaft schaden.
- Das Herunterladen/Nutzen von urheberrechtlich geschütztem Material (Fotos, Daten, Programme, Filme, Musik, …) darf in der Schule ohne Zustimmung der Urheber/innen nicht erfolgen.
- Die übermäßige Nutzung von Speicherplatz oder das übermäßige Drucken sind im Sinne einer reibungslosen Nutzung des Schulnetzes zu unterlassen.
- Es dürfen nur Bilder/Filme/Aufnahmen von Personen im Internet veröffentlicht werden, die auch damit einverstanden sind und für die es eine Einverständniserklärung der Eltern (bei Schüler/innen) gibt.
- Dokumente, die aus dem Internet benutzt werden, werden als solche gekennzeichnet/zitiert und mit der entsprechenden Quelle angegeben.
- Hilfreiche Informationen findet man auf www.saferinternet.at.